Rechtsprechung
   BFH, 03.04.2000 - I B 107/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10464
BFH, 03.04.2000 - I B 107/99 (https://dejure.org/2000,10464)
BFH, Entscheidung vom 03.04.2000 - I B 107/99 (https://dejure.org/2000,10464)
BFH, Entscheidung vom 03. April 2000 - I B 107/99 (https://dejure.org/2000,10464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,10464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Betriebseinnahmen - Hinzuschätzungen - Barzahlungen an Bauunternehmer - Darlehen der Ehefrau

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 119 Nr. 3; ; FGO § 78 Abs. 1 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.02.1999 - V R 40/98

    Begründung von Schätzungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - I B 107/99
    Die Klägerin hat zwar zur Stützung ihrer Divergenzrüge zwei Urteile des BFH (vom 11. Februar 1999 V R 40/98, BFHE 188, 10, BStBl II 1999, 382, und vom 18. Dezember 1998 X R 49/98, BFH/NV 1999, 812) benannt.
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - I B 107/99
    Diese Vermutung greift jedoch nicht, wenn die Verletzung des rechtlichen Gehörs sich nur auf einzelne Feststellungen bezieht, auf die es für die angefochtene Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen konnte (BFH-Beschlüsse vom 8. April 1998 VIII R 32/95, BFH/NV 1999, 122, 123; vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229, 1230; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 11, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.1999 - VII B 182/98

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - I B 107/99
    Diese Vermutung greift jedoch nicht, wenn die Verletzung des rechtlichen Gehörs sich nur auf einzelne Feststellungen bezieht, auf die es für die angefochtene Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen konnte (BFH-Beschlüsse vom 8. April 1998 VIII R 32/95, BFH/NV 1999, 122, 123; vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229, 1230; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 11, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.1998 - X R 49/98

    Zulassungsfreie Revision; fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - I B 107/99
    Die Klägerin hat zwar zur Stützung ihrer Divergenzrüge zwei Urteile des BFH (vom 11. Februar 1999 V R 40/98, BFHE 188, 10, BStBl II 1999, 382, und vom 18. Dezember 1998 X R 49/98, BFH/NV 1999, 812) benannt.
  • BFH, 25.05.1999 - VIII R 54/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; vollbeendete

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - I B 107/99
    Er ist mithin namentlich dann verletzt, wenn die Entscheidung des Gerichts auf der Verwertung von Unterlagen beruht, die weder in der mündlichen Verhandlung oder einem Erörterungstermin angesprochen worden sind noch sich in den den Beteiligten zugänglichen Akten befinden (BFH-Urteil vom 25. Mai 1999 VIII R 54/98, BFH/NV 1999, 1593).
  • BFH, 28.05.2002 - XI B 176/01

    Tag der Aufgabe zur Post; Beleg durch Datumsstempel der Rechtsbehelfsstelle?

    Auch hätte der Kläger von sich aus Akteneinsicht nehmen müssen (BFH-Beschluss vom 3. April 2000 I B 107/99, BFH/NV 2000, 1474).

    Der Senat kann offen lassen, ob --wie das FA unter Hinweis auf den Beschluss in BFH/NV 2000, 1474 meint-- das FG auf in den Steuerakten befindliche Beweismittel nicht hinweisen muss, weil der Steuerpflichtige im Klageverfahren Akteneinsicht beantragen kann.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht